Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Verträgen, die über die Website www.inkasso.holegal.de/mahnbescheid zwischen der Holegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – im Folgenden „Anbieter“ – und dem Mandanten – im Folgenden „Mandant“ – geschlossen werden.

§ 1 Hinweis nach § 49b V Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richtet, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt und soweit keine Vergütungsvereinbarung für diesen Fall getroffen wurde. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande mit Holegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schrottgasse 12, 94032 Passau.

(3) Bei Verträgen, die mit Verbrauchern nicht persönlich, sondern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Fax, Online-Formular) geschlossen werden, belehrt der Rechtsanwalt vor Vertragsschluss über das gesetzliche Widerrufsrecht.

§ 3 Vertragsgegenstand, Mitwirkungspflichten des Mandanten

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Beantragung eines Mahnbescheids und eventuell eines Vollstreckungsbescheids bei dem zuständigen zentralen Mahngerichts durch den Rechtsanwalt im Namen und mit Vollmacht des Mandanten über die durch den Mandanten angegebenen Daten.

(2) Der Antrag wird nach den im Rahmen der Beauftragung gemachten Angaben des Mandanten für diesen bei dem zuständigen zentralen Mahngericht gestellt.

(3) Der Rechtsanwalt wird für eine weitere Tätigkeit als die in § 4 (1) genannte, nicht beauftragt. Das Mandatsverhältnis umfasst somit ausschließlich die in § 4 (1) genannte Tätigkeit. Darüber hinausgehende Tätigkeiten (z.B. die Anspruchsbegründung bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid durch die Gegenseite) schuldet der Rechtsanwalt nicht. Weiter widerspricht der Rechtsanwalt rein vorsorglich ausdrücklich einer weiteren Tätigkeit (gerichtliche Fortführung des Verfahrens), welche über das Mahnverfahren an sich hinausgeht.

(4) Der Mandant ist verpflichtet, alle bei der Datenaufnahme im dafür vorgesehenen Formular als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder korrekt und vollständig ausfüllen. Falsche Angaben oder Pseudonyme sind nicht gestattet. Eine spätere Korrektur oder Ergänzung der Angaben durch den Kunden sind nicht möglich.

(5) Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Mandanten ist Deutsch..

(6) Der Mandant ist verpflichtet über Zahlungseingänge auf dem eigenen Konto den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jegliche Schäden, die aus einer zu späten Mitteilung eines Zahlungseinganges resultieren, haftet der Mandant selbst.

(7) Der Mandant erteilt weiterhin die Befugnis Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, sowie Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge, entgegenzunehmen.

§ 5 Abtretung von Ansprüchen

Die Kostenerstattungsansprüche und sonstigen Ansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder anderen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des Rechtsanwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind die Rechtsanwälte befreit.

§ 6 Kosten

(1) Der Rechtsanwalt rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

(2) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellster Auffassung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen die Rechtsanwaltskosten für das Mahnverfahren vollständig auf die Rechtsanwaltskosten des Folgeanwalts in einem nachgelagerten Kostenfestsetzungsverfahren angerechnet werden. Dieser Hinweis ist lediglich für Mandanten von Bedeutung, in deren Fall ein Rechtsmittel durch die Gegenseite im Mahnverfahren eingelegt wird und im Anschluss den weiteren prozessualen Weg gehen. Hier würde es zur Zahlungsverpflichtung des Mandanten gegenüber zwei Anwälten kommen, ohne dass diese (sogar im Falle des vollständigen Obsiegens) vollständig von der Gegenseite zu ersetzen sind.

§ 7 Kommunikation

Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommen die Rechtsanwälte ihrer Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationsweges nach. Die insoweit vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sender und Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.

Der Mandant willigt ausdrücklich in die mandatsbezogene Kommunikation via E-Mail ein.

§ 8 Verjährung

(1) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt 2 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

(2) Die Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

§ 9 Gerichtsstand

Soweit diese Mandatsbedingungen mit vollkaufmännischen Mandanten abgeschlossen werden, ist Passau der ausschließliche Gerichtsstand.

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